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  • Mit so einem Drehleiter-Wagen samt eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn war der Feuerwehrmann unterwegs.

Peinlicher Irrtum? Geblitzer Feuerwehrmann müsste eigentlich 14 Mal weniger zahlen

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Der Fall des in Taucha auf einer Einsatzfahrt geblitzten Feuerwehrmanns sorgt mittlerweile bundesweit für Aufsehen - und weiter für Diskussionen und Spekulationen. Denn es könnte sogar sein, dass ihm das Ordnungsamt der Kleinstadt auch noch ein falsches und völlig überzogenes Bußgeld aufgebrummt hat!

Darum gehts

Ray Lange (55), seit über 30 Jahren bei der Tauchaer Feuerwehr und auch hauptberuflich als Sanitäter oft mit Blaulicht unterwegs, war bei einer Einsatzfahrt im Drehleiterwagen mit 72 km/h in einer Baustelle geblitzt worden, wo damals nur 30 Sachen erlaubt waren. Allerdings mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn.

Das Ordnungsamt schickte  ihm für die 39 km/h zu viel (3 km/h Toleranz abgezogen) einen Bußgeldbescheid über 340 Euro plus zwei Punkten in Flensburg. Bürgermeister Tobias Meier wollte ihm daraufhin die Strafe erlassen, wenn er 350 Euro an eine Einrichtung für Verkehrserziehung spendet. Mehr als 20 km/h im Einsatz seien einfach zu viel. Man handhabe das in der Stadt sonst auch so, dass nur bis dahin alles ad acta gelegt wird.

Lange will nicht zahlen und ist aus der Feuerwehr ausgetreten. Sein Wehrleiter hat gleich mit hingeschmissen. Jetzt soll die Sache ein Gericht entscheiden. „Das ist jetzt beim Staatsanwalt“, sagte uns der Ex-Feuerwehrmann zuletzt. Doch stimmt überhaupt das verhängte Bußgeld? 

Bußgeldkatalog sieht völlig andere Strafe vor

Und genau da liegt womöglich der große Irrtum. Bei einem genaueren Blick in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog findet man den Punkt „Sonderrechte § 35 StVO“. Und dort steht: „Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat“. Also womöglich so wie in dem beschriebenen Fall des Feuerwehrmanns.

Allerdings ist für diesen Verstoß laut Katalog nur eine Strafe von 25 Euro vorgesehen …