Lebenslänglich! Verkäufer aus Weißwasser verurteilt

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Ein Verkäufer aus Weißwasser ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte den Cousin seiner damaligen Verlobten mit einem Springmesser erstochen. Tatmotiv war Eifersucht. Das Landgericht Görlitz sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Angeklagte habe unvermittelt auf ihn eingestochen. „Das Messer steckte bis zum Heft im Kopf“, so Richter Theo Dahm. 

Der Angeklagte  war eifersüchtig auf  den Cousin.  Er vermutete, dass er ein Verhältnis mit seiner Verlobten hatte.  Der Angeklagte wollte die Sache zunächst allein klären, hatte aber die Adresse nicht. So musste seine Verlobte - unter Androhung von Gewalt - ihm den Weg zeigen und den Lockvogel spielen. An der Haustür zückte der Angeklagte plötzlich ein Springmesser und stach seinem angeblichen Nebenbuhler in die  Schläfe.    

Der Angeklagte gestand die Tat.  „Am liebsten würde ich die Zeit zurückdrehen. Der Verlust sei nie wieder gut zu machen. Ich wünschte, ich könnte es“, waren seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung. Sein Verteidiger plädierte auf Totschlag und nicht auf Mord. Er hielt eine Strafe von siebeneinhalb Jahren für angemessen. Sein Mandant habe sich gedemütigt gefühlt und aus einer extrem belasteten Beziehungssituation heraus regiert. Außerdem verwies er auf die schwere Kindheit des Angeklagten. Sein inzwischen verstorbener Vater habe seine Mutter im Schlaf erschlagen. Dieser Fall wird möglicherweise noch einmal aufgerollt. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Angeklagte für die Tat infrage komme, sagte uns Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. Entsprechende Informationen hätten sich in diesem Verfahren ergeben.  „Dem gehen wir jetzt nach.“

Das heute verkündete Urteil im Mordprozess ist noch nicht rechtskräftig.

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Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu