• Ein Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Bereich des Jagdhotels am See, das etwas abgelegen an der Talsperre Malter bei Dippoldiswalde liegt.
  • Es wurden auch Objekte in Mulda durchsucht. Es handelt sich dabei um das ehemalige Herrenhaus des Rittergutes Mulda.

Terrorverdacht: Razzia gegen Reichsbürgerszene

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In Frankfurt am Main läuft derzeit der Prozess gegen Prinz Reuß und seine Reichsbürgergruppierung - am Donnerstag gab es in diesem Zusammenhang eine großangelegte Razzia in Sachsen. Das SEK durchsuchte im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden insgesamt elf Objekte - in Marienberg, Olbernhau, Dippoldiswalde und Großrückerswalde. 

Neben digitalen Datenträgern wurden dabei auch Messer und Funkgeräte sichergestellt. Gegen acht Beschuldigte wird wegen Terrorverdacht ermittelt, ein 41-Jähriger wurde festgenommen. Sie sollen die Gruppe von Prinz Reuß unterstützt haben.

Jagdhotel an der Talsperre Malter im Visier 

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Bereich des Jagdhotels am See, das etwas abgelegen an der Talsperre Malter bei Dippoldiswalde liegt. Das Hotel befindet sich abseits der Ortslage und ist über eine Zufahrtsstraße erreichbar, an deren Einfahrt unter anderem mit einer Raum-Schießanlage sowie mit dem Angebot „Schießen für jedermann“ geworben wird. Entsprechend auffällig war die zeitweise erhöhte Präsenz der Einsatzkräfte in diesem sonst ruhig gelegenen Bereich.

Beschuldigte sollten für „Heimatschutzkompanie“ bereit stehen  

Den in Sachsen wohnenden Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich im Tatzeitraum von August bis Dezember 2022 mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung um den vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß betätigt oder diese Vereinigung unterstützt zu haben. Sie sollen bei dem Aufbau eines Systems von sog. „Heimatschutzkompanien“ nach dem Sturz der deutschen Regierung eingeplant gewesen sein.

Bei den Beschuldigten handelt es sich jeweils um deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 38 und 63 Jahren.

Der festgenommene Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Dresden vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.