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  • Ein Jugendlicher (17) wurde im Chemnitzer Hauptbahnhof mit diesem Samurai-Schwer im Gleisbereich aufgegriffen. Die Polizei stellte die Waffe sicher.

17-Jähriger mit Samurai-Schwert im Hauptbahnhof

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Es ist Sonntag, kurz vor 21 Uhr, als die Bundespolizei am Chemnitzer Hauptbahnhof einen Jugendlichen entdeckt – dort, wo normalerweise nur Züge rollen und Personal unterwegs ist. Der 17-Jährige befindet sich im nicht öffentlichen Bereich der Bahnanlage. Das allein wäre schon Anlass genug für ein klärendes Gespräch. Doch der Jugendliche trägt ein Katana (Samurai-Schwert) bei sich.

Zwischen Gleisen und Geschichte

Ein Katana – das ist mehr als ein dekoratives Souvenir aus dem Urlaub. Es ist ein japanisches Langschwert mit einer langen kulturellen Tradition, zugleich aber ein Gegenstand, dessen Besitz und Mitführen in Deutschland klar geregelt ist. Für Minderjährige ist der Erwerb grundsätzlich verboten. Und selbst Erwachsene dürfen es nicht ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit tragen.

Zwei Anzeigen, ein Schwert

Die Beamten stellen das Katana sicher. Gegen den 17-Jährigen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet – wegen des unbefugten Aufenthalts im Bahnbereich sowie wegen Besitzes und Führens eines verbotenen Gegenstands.