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4 Mio. Euro bewilligt! Reparaturbonus wieder da

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Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat am Mittwoch 4 Mio. Euro für die Wiedereinführung des Reparaturbonuses freigegeben.

„Damit können wir den sehr gut nachgefragten Reparaturbonus wiederaufnehmen (...) und stärken zugleich das sächsische Handwerk. Jede Reparatur, die ein Gerät vor der Entsorgung bewahrt, ist ein konkreter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz“, so Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter.

Durch die Förderung kann jeder Antragsteller zwei Reparaturen pro Jahr zur Hälfte bezahlt bekommen. Voraussetzung: Die Reparaturkosten betragen mindestens 115 Euro - sind bei 200 Euro aber gedeckelt. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025. So soll der Elektroschrott verringert und die Lebensdauer der Geräte verlängert werden. 

Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank soll ab Mitte November möglich sein. Bis dahin erfolgen die notwendigen technischen und inhaltlichen Anpassungen. Rechnungen ab dem 2. Oktober also erstmal aufheben!

Erfolgsgeschichte

Der Reparaturbonus  trat erstmals im Juli 2023 in Kraft. Bis Ende 2024 wurden mehr als 24.500 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt. Die meisten der Reparaturen betrafen Mobiltelefone/Telefone sowie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder auch Backöfen. Weil der Fördertopf dann leer war, wurde das Programm abgesetzt.

Im ersten Haushaltsentwurf des Freistaates war der Reparaturbonus nicht vorgesehen. Doch durch Nachverhandlungen der Linken und Grünen konnte das Geld im Klimafond locker gemacht werden.