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„Abschaffung des Ausländerbeauftragten im Kreis Bautzen rechtmäßig“

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Der Bautzener  Kreistagsbeschluss   zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten ist rechtmäßig. Die Landesdirektion Sachsen konnte keinen maßgeblichen Verstoß gegen die Landkreisordnung feststellen. Das teilte heute die Behörde mit. Die Bestellung eines   hauptamtlichen Integrationsbeauftragten sei eine sogenannte „Soll-Vorschrift“.    Aktuell arbeite der Landkreis Bautzen an einem Integrationskonzept, das Aufgaben und Stellung  eines Integrationsbeauftragten mit umfasse.

Vor einem Jahr hatte der Kreistag auf Antrag der AfD in geheimer Abstimmung und mit einfacher Mehrheit entschieden, dass die Stelle gestrichen wird.