- Das Landratsamt in Annaberg-Buchholz.
Amt für Sozialhilfe im ERZ schließt für Besucherverkehr
Im Landratsamt fehlt es an Personal im Amt für Sozialhilfe. Mit der Schließung für den Besucherverkehr will man jetzt die schnellere Bearbeitung von Anträgen schaffen.
In einer Mitteilung heißt es, es gebe gegenwärtig so viele Sozialhilfeanträge, dass man kaum nachkomme. Ab 1. August ist deshalb zunächst bis auf Weiteres geschlossen - zumindest für den Besucherverkehr. Damit könnten sich die Mitarbeiter ununterbrochen um die Anträge kümmern, und Betroffene kommen schneller an ihre Leistungen.
Sachgerecht dringliche Vorsprachen können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Zudem werden dringliche Anfragen an der neu eingerichteten Service-Hotline unter Telefon 03771 277-3129 zu den nachfolgenden Zeiten entgegengenommen
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 Uhr - 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr - 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
Für die Prüfung, Berechnung und Bescheidung eines Antrags ist in jedem Fall eine vollständige Antragstellung erforderlich. Dazu zählen mindestens ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag, eine Kopie des Rentenbescheids oder eines Einkommensnachweises sowie Nachweise über die Kosten der Unterkunft (z. B. Kopie Mietvertrag). Vorzugsweise wird der Antrag postalisch übermittelt. Zudem kann der Antrag in allen Dienststellen des Landratsamtes abgegeben werden
Anträge und Informationen finden Bürgerinnen und Bürger unter: www.erzgebirgskreis.de
