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Antragsfrist für Walpurgisfeuer endet bald

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Wer am 30. April ein privates Walpurgisfeuer entzünden möchte, hat nicht mehr lange Zeit, es anzumelden. Bis kommenden Montag muss der Antrag beim Chemnitzer Ordnungsamt eingegangen sein. Ein entsprechendes Formular kann auf der Webseite der Stadt im Serviceportal heruntergeladen werden. Je nach Bearbeitungsaufwand und Größe des Feuers wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 100 Euro fällig.

Zu beachten ist grundsätzlich, dass Grünschnitt und Abfälle nicht verbrannt werden dürfen, nur naturbelassenes Trockenholz. Bei Feuerstellen in unmittelbarer Nähe von Waldgebieten ist zusätzlich eine Genehmigung des Grünflächenamtes einzuholen.