Bluttat in Bad Muskau - BGH bestätigt Urteil
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Görlitzer Urteil gegen einen Lokführer bestätigt. Die Revision wurde verworfen. Das sagte uns ein Sprecher des Landgerichts Görlitz auf Anfrage.
Der Angeklagte hatte in Bad Muskau einem 29-Jährigen mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals gestochen. Das lebensgefährlich verletzte Opfer wäre ohne eine Not-Operation verblutet. Das Landgericht Görlitz erkannte auf versuchten Totschlag und verurteilte ihn zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis.
