Carolabrücke: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zum Einsturz der Carolabrücke eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für strafrechtliches Handeln, so ein Sprecher. Das gelte insbesondere im Hinblick auf den Tatbestand der Baugefährdung.
Die Anzeigen gegen Baubürgermeister Kühn und OB Hilbert wurden fallen gelassen. Die Untersuchungen bestätigten eine Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen. Einige Schäden entstanden wahrscheinlich schon während der Bauzeit. Sie blieben trotz regelmäßigen Prüfungen unentdeckt.
Ein Schallemissionsmonitoring, mit der Spanndrahtbrüche zuverlässig detektiert werden können, war daher bisher weder vorgesehen noch veranlasst. Im Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Dresden sind Pflichtverletzungen Dritter, die strafrechtlich relevant für dieses Einsturzereignis waren, nicht ersichtlich.
