CSD in Görlitz - Gericht lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag des Vereins CSD Görlitz-Zgorzelec vorerst abgelehnt. Der Verein wollte gerichtlich gegen die vorgeschriebene Route der für den 26. September geplanten Demonstration vorgehen. Da die festgelegte Strecke jedoch genau der ursprünglichen Anmeldung des Vereins entsprach, sah das Gericht keinen Grund für ein Eingreifen.
Unklar bleibt vorerst der rechtliche Status des anschließenden „Picknicks der Vielfalt“ auf dem Obermarkt: Der Landkreis stufte dieses zuletzt als kommerzielle Veranstaltung und nicht als geschützte Versammlung ein. Das Gericht entschied darüber noch nicht, da der Landkreis zugesagt hat, die korrigierten Angaben des Vereins Anfang kommender Woche erneut zu prüfen. Gegen den Beschluss kann der Verein Beschwerde einlegen.
