- Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen
Darum sollen Waldbesitzer am Tagebau Nochten ihren Wald hergeben
Die Mühlen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen mahlen langsam. Fast zwei Wochen nach seinem Beschluss, dass der Tagebau Nochten fortgeführt werden kann, hat das Gericht heute die Gründe für die Ablehnung des vorläufigen Stopps genannt. Es fand das Argument der Waldbesitzer gegen die Enteignung als nicht überzeugend. Der „Fahrplan“ zum Kohleausstieg sei für jedes einzelne Kraftwerk geregelt, für Boxberg und Schwarze Pumpe Ende 2038 . Zudem überwiege das öffentliche Interesse, dass die Stromversorgung durch die beiden Kraftwerke uneingeschränkt aufrechterhalten wird. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Die Leag beansprucht den Wald für die Erweiterung des Tagebaus Nochten. Dafür soll das 5.000 Quadratmeter große Waldstück weichen und auch der Ort Mühlrose. Darunter liegt ein Kohleflöz mit einer Stärke von rund 150 Millionen Tonnen. Das Oberbergamt hatte die Enteignung angeordnet. Dagegen legten die Waldbesitzer Klage ein. Sie haben Zweifel an der Zulässigkeit. So sei die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, sagte Rechtsanwalt Philipp Schulte.
Die Genehmigung für die Erweiterung des Tagebaus Nochten steht noch aus. Dazu führt das Oberbergamt ein seperates Rahmenbetriebsverfahren durch.
