Diese vier Büros planen die neue Carolabrücke
Für den Wiederaufbau der Dresdner Carolabrücke stehen die Architekten in den Startlöchern. Vier Planungsbüros haben von der Stadt den Auftrag erhalten, einen Entwurf für den Ersatzneubau abzuliefern.
- Die Arbeitsgemeinschaft FHECOR Deutschland GmbH mit der Planungsgesellschaft mbH TSSB Berlin
- Das Ingenieurbüro GRASSL GmbH München
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG aus Dresden
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Frankfurt am Main.
Bis Mai 2026 soll jedes Planungsbüro einen konkreten Entwurf vorlegen. Diese vier Entwürfe werden dann dem Begleitgremium (bestehend aus Stadtrat, Kammern und Verbänden) vorgestellt. Auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und international anerkannter Fachexperten ist vorgesehen. Welcher Entwurf schließlich weiter geplant und umgesetzt wird, entscheidet der Stadtrat im Herbst 2026.
Das sind die Vorgaben
Welche Schwerpunkte in der Planung zu berücksichtigen sind, hat der Stadtrat am 19. Juni 2025 beschlossen. So soll die neue Carolabrücke funktional sein und sich gleichzeitig harmonisch in das historische Stadtbild einfügen. Auch Dresden-typische Bezüge bei der Materialität wie eine Verwendung von Sandstein oder Granit sollen nach Möglichkeit hergestellt werden.
Die neue Brücke soll wichtige Sichtachsen und Blickbeziehungen zwischen den Elbufern und zur Dresdner Altstadt berücksichtigen. Weiterhin soll auf und unter der Brücke eine hohe Aufenthaltsqualität entstehen. Die Planer sollen deshalb die Besonderheiten dieses Ortes wie die Lage unmittelbar an den geschützten und intensiv genutzten Elbwiesen oder die direkte Nachbarschaft zu Altstadt und Königsufer einbeziehen.
Die Brücke soll für alle Verkehrsteilnehmer (Individualverkehr, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) geschaffen werden, inklusive vier Fahrspuren für den Kfz-Verkehr. Konfliktpunkte der alten Brücke, wie der Verlauf des Radverkehrs über Straßenbahngleise, sollen gelöst werden. Die sichere Anbindung an den Elberadweg ist mitzudenken.
Die neue Brücke soll als Ersatzneubau errichtet werden, die Entwürfe sollen also ohne Plangenehmigungs- oder feststellungsverfahren umgesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Eingriff in Natur- und Gewässerschutzgebiete zu minimieren.
Die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe als Bundesbehörde sind einzuhalten. Das betrifft beispielsweise die Zulässigkeit nur eines Pfeilers in der Elbe oder dass eine bestimmte Durchfahrtshöhe freigehalten werden muss. Die technischen Anforderungen an die Brücke lauten: Robustheit, Langlebigkeit und geringer Wartungsaufwand. Ebenso ist eine zukunftssichere Medienführung etwa für Fernwärme und Trinkwasser zu berücksichtigen.
