Dresden verschickt Bescheide über Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfänger in Dresden erhalten ab dieser Woche die Bescheide über ihren Heizkostenzuschuss. Er wird im September einmalig vom Sozialamt überwiesen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Für einen Haushalt mit einer Person gibt es 270 Euro, mit zwei Personen sind es 350 Euro. Für jede weitere Person gibt es 70 Euro.
„Der Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht“, erklärt Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann. „Das Sozialamt hat bereits mit der Erstellung der Bescheide begonnen. Die anspruchsberechtigen Dresdner Haushalte erhalten ab dieser Woche per Post einen Bescheid über den Heizkostenzuschuss.“
Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die einkommensschwachen Haushalte bei den Energiekosten entlastet werden. Grundlage ist das Heizkostenzuschussgesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist.
