Dresden will Ferienwohnungen mit neuer Vorschrift reduzieren
Leipzig hat es vorgemacht: Seit dort eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum gilt, konnten rund 800 ehemalige Ferienwohnungen wieder in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden. Nun zieht auch Dresden nach.
Die Verwaltung hat eine ähnliche Satzung vorgelegt. Künftig sollen Wohnungen, die mehr als zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden oder länger als zwölf Monate leer stehen, wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Vorschrift soll Flut der Ferienwohnungen eindämmen
Das Papier wird am Montag dem Ältestenrat vorgelegt und geht dann durch die Gremien bis zum Stadtrat. Stimmt der zu, gilt die Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnung die nächsten fünf Jahre. Seit 2019 steigt die Zahl der Ferienwohnungen in Dresden immer weiter an. Hauptursache sind die hohe Nachfrage bei Touristen und die Expansion von Vermittlungs-Plattformen wie zum Beispiel Airbnb.
Baubürgermeister Stephan Kühn geht davon aus, dass sich mit der Satzung in Dresden etwa 700 Wohnungen reaktivieren lassen. Die Zahl der Ferienwohnungen in Dresden wird aktuell auf etwa 2.200 geschätzt.
Reaktionen der Stadträte sind unterschiedlich
Die Stadträte reagieren unterschiedlich auf die neue Satzung. SPD und Grüne begrüßen die Regelung - sie sei lange überfällig. Team Zastrow dagegen lehnt die Pläne kategorisch ab. Es gäbe genügend Unternehmen, die Wohnraum schaffen wollen. Exorbitante Preise bei Energie- und Rohstoffen, ausufernde Bürokratie und zu hohe Steuern würden sie aber am Bauen hindern. Außerdem habe vor allem die Massenzuwanderung seit 2015 dazu geführt, dass Wohnungen im unteren Preissegment knapp sind.
