Dresdner Haushalt soll für Flüchtlingehilfe umgeschichtet werden
Dresden muss im städtischen Haushalt Geld umverteilen, um die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge zu stemmen. Oberbürgermister Dirk Hilbert hat dazu heute eine Eilvorlage an den Stadtrat übermittelt. Damit sollen den beteiligten Ämtern schnell die benötigten finanziellen Mittel aus dem beschlossenen Etat bereitgestellt werden. Der Beschluss soll außerdem die Handlungsfähigkeit der Stadt in dieser Notsituation gewährleisten.
„Die humanitäre Versorgung der Geflüchteten wird in Dresden nicht am Geld scheitern“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Wir verwenden die vorhandenen Budgets und stocken diese wenn nötig auf. Klar ist aber auch, dass Bund und Länder ein Finanzierungskonzept für die Kommunen entwickeln müssen. Besonders für die Städte, die wie Dresden, Leipzig und Berlin, immer mehr zur Drehscheibe werden.“Wie viel Geld umgeschichtet werden muss, steht noch fest. Der Stadtrat befasst sich nächsten Donnerstag mit dem Thema.
Um die Ukraine-Flüchtlinge zu betreuen und unterzubringen sollen zunächst die ohnehin im Haushalt 2022 geplanten Budgets für Asyl Anwendung finden. So verfügt das Sozialamt im laufenden Haushalt über rund 22,2 Millionen Euro für soziale Hilfen, das Jugendamt über rund 2,7 Millionen Euro zur Betreuung minderjähriger Flüchtlinge und das Hochbaumt zur Unterbringung über rund sieben Millionen Euro. Sollten sich im Rahmen der Refinanzierung aus der Asylbewerberleistungspauschale des Freistaates Sachsen Mehrerträge ergeben, sollen diese nach Beschluss der Vorlage ebenso Verwendung finden, wie auch freie Budgets der Ämter anderer Geschäftsbereiche, soweit dies notwendig wird und sinnvoll ist. Angesichts der noch nicht absehbaren Anzahl geflüchteter Menschen sind verbindliche Aussagen zum voraussichtlichen Mittelbedarf aktuell nicht möglich. Eine Gesamtdarstellung für den Haushalt soll es mit Vorlage des Finanzzwischenberichts Mitte 2022 geben.
Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames, dessen Geschäftsbereich diese Vorlage federführend erarbeitet hat, erklärt dazu: „Erneut stehen wir vor einer erheblichen Herausforderung. Wie schon bei der Aufnahme besonders vieler Flüchtlinge in den Jahren 2015/2016 oder der Bewältigung der Pandemie seit 2020 gilt es auch für die Aufnahme, Betreuung und Unterbringung der Menschen, die vor dem schrecklichen Krieg in der Ukraine fliehen: Was für die Bewältigung der Not erforderlich und sinnvoll ist, muss, kann und wird finanziert werden. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die erforderlichen Mittel erarbeitet und durch vernünftiges Haushalten nachhaltig bereitgestellt werden müssen.“