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Drogen eingeschmuggelt - Urteil in Görlitz

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Er war bei der Einreise nach Deutschland mit fast drei Kilo eines Amphetamingemischs und einem Faustmesser  gestellt worden. Das Landgericht Görlitz verurteilte den 46-jährigen Polen gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zum Handel sei es nicht gekommen. Deshalb wurde der Angeklagte nur wegen der bewaffneten Einfuhr von Drogen schuldig gesprochen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von über fünf Jahren beantragt.