Ein Salatblatt reicht nicht für eine Schmerzensgeldzahlung
Sie war nach eigenen Angaben in der Gemüseabteilung eines Einkaufmarktes in Zittau auf einem Salatblatt ausgerutscht. Dabei zog sich die Kundin eine Handverletzung zu und war sechs Wochen arbeitsunfähg. Dafür wollte die 60-Jährige 3.500 Euro Schmerzensgeld. Doch daraus wird nichts. Das Landgericht Görlitz hat die Klage am Freitag abgewiesen.
Zwar sei davon auszugehen, dass die Frau tatsächlich auf dem Salatblatt ausgerutscht ist, allerdings hätten die Mitarbeiter alles Notwendige getan, um einen Sturz zu verhindern. Laut Protokoll sei der Boden regelmäßig aller zwei Stunden gereinigt wurden. Das wäre ausreichend. Die Mitarbeiter seien rechtlich nicht verpflichtet, ihre Kunden vor jeglichen Gefahren zu schützen, so die Begründung. Vielmehr hätte die Frau selbst darauf achten müssen, ob sich Gemüseteile oder Flüssigkeiten auf dem Boden befunden hätten.
Der Richter wollte es zu Prozessbeginn genau wissen. Die Frau stand auf und deutete die Sturzbewegung an. Der Boden sei schmierig-feucht gewesen. Sie wollte sich noch an einer Kiste festhalten, war aber weggerutscht. Ein älterer Herr, der Kartoffeln aus einer Stiege pulte, hörte ein „Au, Au“. Er drehte sich um, wollte der Frau helfen. „Sie hatte Zettel und Kugelschreiber in der Hand und verlangte: 'Sie sind Zeuge, Sie müssen mir Ihre Adresse geben!' “. Eine Verkäuferin erklärte, dass alle zwei Stunden aufgeräumt und der Boden - bei Verschmutzungen - gesäubert werde. Dagegen hatte der der Betreiber des Einkaufsmarktes bestritten, dass die Kundin auf dem Salatblatt ausgerutscht ist.
Der Sturz hat für die Kundin nun nicht zuletzt auch finanzielle Folgen. Sie trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
