Erzgebirgskreis verlängert Corona-Allgemeinverfügung
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Der Erzgebirgskreis verlängert die Corona-Allgemeinverfügung. Wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte, gilt sie jetzt bis 4. September. Eigentlich wäre sie am 21. Juli ausgelaufen.
Weiterhin gilt, dass Corona-Infizierte nach fünf Tagen aus der Quarantäne können, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind. Ein Freitesten ist nicht nötig. Gibt es am fünften Tag noch Symptome, verlängert sich die Absonderung auf maximal zehn Tage. Bei einem positiven Corona-Test sollen betreffende eigenverantwortlich in Quarantäne gehen. Für Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne.
Mehr zur Corona-Lage im Erzgebirgskreis finden Sie auch hier.