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Erzieher in Weißwasser verurteilt

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Das Amtsgericht Weißwasser hat einen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs  zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Richters hatte sich der Angeklagte sechs Mal an einer damals 17- bzw. 18-Jährigen in einer Einrichtung der Jugendhilfe in Weißwasser vergangen. In der ersten Nacht habe er mit ihr gekuschelt, später mit ihr geschlafen.

Das Mädchen hatte aufgrund seiner Borderline-Erkrankung die Nähe zu dem Erzieher gesucht.  Er habe von den Folgen des Krankheitsbildes gewusst. „Das Mädchen hatte schon zuvor in einem anderen Heim Kontakt zu einem Mitarbeiter gesucht. Auch das war dem Angeklagten bekannt“, so Richter Alex Theile.  Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor,   ein Vertrauensverhältnis zu dem psychisch labilen Mädchen  aufgebaut und körperliche Annäherungen zugelassen zu haben.

Während der Erzieher zu den Vorwürfen schwieg, sagte das Mädchen aus. Sie bestätigte die sexuellen Kontakte. „Ich habe ihm viel Vertrauen geschenkt, er war mir gegenüber offen und ehrlich.“ Erst habe er sie angefasst, in der zweiten Nacht sei es zum Sex gekommen.  Als die Beziehung publik wurde -  der Erzieher hatte sich seiner Teamleiterin offenbart - habe sie die WG verlassen müssen. Die junge Frau brach später ihre Ausbildung ab. Sie bekam Panikattacken, als sie ihn in der Stadt sah. „Er hat sein Leben weitergelebt, und bei mir lag alles in Scherben.“

Der Richter gab dem jetzt in Frankfurt am Main lebenden Erzieher mit auf dem Weg: „Die Strafe ist ein Riesen-Denkzettel. Ich hoffe, dass sie nicht wieder straffällig werden“. Zugleich ordnete er an, dass der Angeklagte an einem sozialen Trainingskurs teilnimmt.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dagegen plädierte die Verteidigung auf Freispruch.  Einer der Anwälte hatte mit Blick auf die Aussagen des Mädchens ein Verwertungsverbot geltend gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.