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Polizist Sven H. als Nebenkläger und sein Anwalt Roman Sommer im Prozess gegen den nicht erschienen Angeklagten
Fausthieb gegen Polizisten - Bautzener verurteilt
Für einen Fausthieb ins Gesicht eines Polizisten hat ein Bautzener gestern die Quittung bekommen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 24-Jährige 750 Euro Schmerzensgeld an den Polizisten zahlen. Amtsrichter Dirk Hertle erließ einen Strafbefehl, weil der Angeklagte nicht erschienen war.
Der angegriffene Polizeimeister schilderte uns, was in jener Neujahrsnacht 2022 auf er Vogelkreuzung in Bautzen geschah, Aus einer Gruppe wurden die Beamten massiv mit Böllern beschossen. Der Polizeimeister und seine Kollegen wollten die Personalien feststellen. Daraufhin sei die Gruppe weggelaufen. „Eine Person stoppte plötzlich und gab mir einen Faustschlag ins Gesicht.“ Der Beamte war drei Wochen dienstunfähig.
Sollte der Verurteilte das Schmerzensgeld an den Polizisten nicht zahlen, muss er die Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen. Der erlassene Strafbefehl wird nach einer Woche (nach Zustellung durch das Gericht) rechtskräftig.