Feuerwerksverkauf startet: Das müssen sie wissen
In Sachsen startet am 29. Dezember der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Damit der Jahreswechsel sicher zugeht, kontrolliert die Landesdirektion auch in diesem Jahr Verkauf und Lagerung von Feuerwerk.
Denn, wer Feuerwerk verkauft, muss das in Sachsen bei der Landesdirektion anmelden und die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einhalten.
Verkauf von Feuerwerk
Rund 3.000 Geschäfte dürfen Batterien, Raketen und Co verkaufen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1, also zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen, darf das ganze Jahr über gekauft werden. Dessen Erwerb ist ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.
Anders verhält es sich mit Feuerwerk der Kategorie F2, wie Silvesterraketen und Batterien, das nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden darf. Der Kauf dieser Feuerwerkskategorie ist erst ab 18 Jahren gestattet.
Generell dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie „F2“ nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.
Sicherheitshinweise für Verbraucher
Verbraucher sollten beim Kauf auf die richtige Kennzeichnung achten. In der EU zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine vierstellige Kennnummer (z.B. 0589) sowie eine Registriernummer (z.B. 0589-F2-0123).
Zusätzliche Sicherheit bietet die BAM-Nummer (z.B. BAM-F2-0344), für in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper.
