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Freispruch für Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt: Kein sexueller Missbrauch

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Ein Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt in Bautzen hat das Amtsgericht heute als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen sexuellen Missbrauch einer Mitarbeiterin vor.

Nach Dienstende soll der damalige Schichtleiter an der geistig behinderten Frau sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Sie unsittlich berührt haben. Dafür soll er sie zuvor gezwungen haben sich in der Toilette einzuschließen, bis alle Mitarbeiter die Werkstatt verlassen haben. Doch Aussagen von Kollegen und die Gutachten der Psychologen belegten das Gegenteil.

Auch ein freiwillig durchgeführter Test mit einem Polygraph, besser bekannt als „Lügendetektortest“ bestätigte die Unschuld des Angeklagten. In ihrer Vergangenheit habe die Frau ähnliche Übergriffe bereits erleben müssen. Möglicherweise habe sie nun einen Schuldigen dafür finden wollen.

Amtsrichter Dirk Hertle schenkte der Version des Angeklagten Glauben. Der 45-Jährige sei ohne jeden Zweifel freizusprechen, erklärte er bei der Urteilsverkündung. Allerdings habe das vermeintliche Opfer ihrem damaligen Chef auch nicht absichtlich schaden wollen.