Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge 1953 bis 1958 endet
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Wer zwischen 1953 und 58 geboren ist und seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, muss das noch am Dienstag erledigen. Die Frist läuft ab, hat die Stadt mitgeteilt. Zuvor war die Frist bereits verlängert worden.
Grund für den Umtausch ist, dass Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und somit fälschungssicherer gemacht werden sollen. Der Führerschein muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.