Direkt nach Freispruch: Mitglieder der „Letzten Generation“ blockieren Straße in Leipzig
Nur wenige Minuten nach dem Freispruch am Amtsgericht für fünf Mitglieder der „Letzten Generation“ vom Vorwurf der Nötigung haben mehrere Menschen am Dienstag eine Hauptverkehrsstraße in Leipzig blockiert. Mindestens zehn Frauen und Männer setzten sich auf die Kurt-Eisner-Straße/ Karl-Liebknecht-Straße und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise.
Mit dem Eintreffen der Polizei klebten sich einige mit den Händen an der Straße fest, darunter auch drei der eben erst Freigesprochenen. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen. Erst nach mehr als zwei Stunden konnten die blockierten Fahrbahnen wieder freigegeben werden, wie die Polizei auf Anfrage mitteilte. Gegen die Demonstranten wird wegen Nötigung ermittelt.
Zuvor waren am Dienstag fünf Mitglieder der „Letzten Generation“ vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr vom Amtsgericht Leipzig freigesprochen worden. Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni vergangenen Jahres den morgendlichen Berufsverkehr vor der Oper in Leipzig blockiert. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen.
Die Richterin hatte in diesem speziellen Fall das Recht der Versammlungsfreiheit über die Freiheit der Fortbewegung der Autofahrer gestellt. Sie begründete den Freispruch damit, dass die Beeinträchtigungen nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse frei gehalten worden. Überdies habe es einen klaren Sachbezug gegeben. „Der Protest richtete sich gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr“, betonte Richterin Laura Jankowski. Daher sei der Protest nicht als verwerflich anzusehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Nötigung gefordert und jeweils 30 Tagessätze beantragt. Demnach habe es sich zwar um ein „löbliches politisches Engagement der Aktivisten gehandelt“, sagte Staatsanwältin Sabine Winkler. Aber die Autofahrer als Instrument des Protestes zu missbrauchen, sei verwerflich. Der Zweck heilige nicht die Mittel und auch Aktivisten seien an die rechtliche Ordnung gebunden. Sie kündigte an, die Berufung prüfen zu wollen. (mit dpa)