Gericht hebt Baggerstopp für Tagebau Turow auf
Juristische Niederlage für Zittau. Polens oberstes Verwaltungsgericht hat den Abbau-Stopp für den Tagebau Turow aufgehoben. Es gab der Klage des Gruben-Betreibers gegen eine Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts statt. Die erste Instanz hatte die Einstellung des Braunkohleabbaus verfügt, weil die vorgelegten Dokumente zur Umweltverträglichkeit fehlerhaft seien. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Energiesicherheit ein von der Verfassung geschützter Wert sei, so die Begründung der übergeordneten Instanz.
Polen hatte die Lizenz für das Bergwerk bis 2044 verlängert. Zittau befürchtet Schäden an Gebäuden, Lärm- und Staubbelastung. Die Stadt hatte deshalb geklagt. Das Braunkohlerevier liegt nur wenige Kilometer von Zittau und Hradek nad Nisou (Grottau an der Neiße) in Tschechien entfernt. (dpa/red)