- Der Angeklagte neben Verteidiger Arndt Holzhauser
Gesiebte Luft für Schleuser aus der Grube
Er lieferte sich eine atemberaubende Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Oberlausitz. An Bord hatte er acht Migranten - darunter ein Kleinkind und eine Schwangere. Bei Salzenforst setzte er die Geschleusten ab. Die Tour endete in einer Ausgrabungsstätte auf dem Bischofswerdaer Altmarkt. Heute wurde der Syrer in Görlitz zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Angeklagte hatte die Schleusung gestanden. „Mir wurde während der Fahrt bewusst, dass es illegal war.“ Den Auftrag dafür hatte er von einem Mann in Serbien bekommen. Er sollte die Migranten, die er in der Slowakei übernommen und über Polen auf der A 4 nach Deutschland eingeschmuggelt hatte, zunächst in der Nähe von Dresden absetzen, dann aber nach Belgien bringen. Als Lohn war ihm die kostenlose Schleusung seines 16-jährigen Bruders von der Türkei nach Österreich versprochen worden.
Der 22-Jährige raste mit bis zu 190 Kilometer pro Stunde über die A4, schilderte ein Polizist. Auf der Flucht vor der Polizei drängelte er sich zwischen zwei Lkw hindurch, wechselte mehrmals die Fahrspuren, überholte trotz Gegenverkehr. In Bischofswerda rammte er einen Streifenwagen. Ein Polizist feuerte vier Schüsse auf das Auto ab. Eine Kugel schlug in der B-Säule des Pkw ein. Sie verfehlte den Fahrer nur knapp.. Der Schleuser raste über einen Nagelgurt, gab aber nicht auf. Auf dem Bischofswerdaer Altmarkt krachte er in eine Grube, eine archäologische Ausgrabungsstätte. Nach kurzer Flucht zu Fuß wurde er in einem Hinterhof gestellt.
Seine rücksichtslose Fahrt versuchte der Angeklagte zu rechtfertigen. Er habe Angst vor der Polizei – „eine Phobie“. In Griechenland und in Ungarn sei er angeblich gefoltert worden. In Österreich - seinem letzten Aufenthaltsort – habe er vier Monate unschuldig im Gefängnis gesessen. Auf den Einwurf der Staatsanwältin, dass er dort einschlägig verurteilt worden sei, antwortete er: „Ich war noch jung und dumm und habe etwas gestanden, was ich nicht gemacht habe.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


