Münzen, Gold und Eiergeld - Görlitzer Finanzwirt verurteilt
Er fuhr mit der Bahn zum Bruch. Die Wohnhäuser suchte er sich zufällig aus. Dabei hatte er leichtes Spiel. Ein Finanzwirt hat heute vor dem Landgericht Görlitz ausgepackt. Er räumte sieben der 17 ihm vorgeworfenen Taten ein. Zuvor hatte ihm das Gericht eine vergleichsweise geringe Gefängnisstrafe bei einem umfassenden Geständnis dieser Fälle in Aussicht gestellt – zwischen drei Jahren und acht Monaten und vier Jahren und zwei Monaten.
„Die Zugverbindung war gut“
Der 40-Jährige kaufte sich das 9-Euro-Ticket und setzte sich in Görlitz in den Trilex. In Demitz-Thumitz stieg er aus und ging auf Beutezug. „Ich konnte unerkannt reisen. Die Zuganbindung war gut.“ Der schmale, sportlich wirkende Mann stieg durch Kellerfenster, die nach seinen Angaben nicht verriegelt waren, in Wohnhäuser ein. Er hatte offenbar einen Riecher. In einem Fall erbeutete er laut Anklage zwei mit einem Smaragd bzw. einem Aquamarin besetzte Eheringe. Bargeld und Zigaretten klaute er in einem anderen Wohnhaus. Zurück fuhr der Görlitzer mit einem Opel Combo, der auf einem anderen Grundstück in Demitz-Thumitz stand. Auch hier hatte er leichtes Spiel. Der Zündschlüssel steckte. An der Weißen Mauer in Görlitz stellte er den Pkw ab.
Auch das „Eiergeld“ war weg
Seinen größten Coup landete er in Hochkirch. Wieder stieg er durch ein Kellerfenster in ein Wohnhaus. Was er dort fand, übertraf offenbar seine Erwartungen. Mit sechs Goldbarren, einer Münzsammlung, einer Goldmünze, Manschettenknöpfen und dem „Eiergeld“ der Hausherrin verschwand der hagere Mann in der Dunkelheit
Einen Teil der Beute verspielte der Angeklagte. Mit dem Rest habe er versucht, sein Leben zu bestreiten. Mit der Münzsammlung fuhr er zu einem Juwelier nach Leipzig. Dafür bekam er rund 1.000 Euro. Die Sammlung mit Märchenmotiven der Gebrüder Grimm wurde später sichergestellt.
Nachschlag aus einem früheren Urteil
Die Taten räumte der Angeklagte ohne besonders große Empathie ein. „Die Beweislast ist ja so stark, dass ich um ein Geständnis nicht umhinkomme.“ Was ihm leid tue, dass er drei oder vier Menschen das Gefühl der Sicherheit genommen habe. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Er muss jedoch länger hinter Gittern bleiben. Hinzu kommt eine Freiheitsstrafe aus einem früheren Urteil: Ein Jahr und 100 Tage.
Zehn Fälle eingestellt
Zehn weitere Fälle, die ihm die Staatsanwaltschaft ursprünglich zur Last gelegt hatte, wurden eingestellt. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Gericht frei. Die bestohlenen Bewohner schauen in die Röhre. Sie können einen Zivilprozess anstrengen, müssen dann aber nachweisen, dass der Angeklagte die Diebstähle begangen hatte. Besser sie haben eine Hausratversicherung, die zahlt.