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Grünes Licht für Müllverbrennungsanlage in Jänschwalde

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Tagebaubetreiber Leag und Abfallentsorger Veolia dürfen auf dem Kraftwerksgelände Jänschwalde eine Müllverbrennungsanlage errichten. Das brandenburgische Landesumweltamt hat dafür jetzt grünes Licht gegeben.

Ab 2026 sollen dort maximal 480.000 Tonnen Abfälle pro Jahr umweltschonend verwertet werden. Dabei handelt es sich um ungefährliche, kommunale und gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht stofflich verwertet oder recycelt werden können. Bei ihrer Verbrennung wird grundlastfähige Energie in Form von Strom und Wärme ausgekoppelt.

„Für unser Projektteam ist das ein wichtiger Meilenstein“, betont Jens Heymann, Geschäftsführer der EVA Jänschwalde GmbH & Co. KG, einem Joint Venture der Projektpartner. „In dem umfangreichen Genehmigungsverfahren wurde die Umweltverträglichkeit unseres Projekts geprüft und anerkannt. Damit halten wir einen Bescheid in den Händen, der höchste Umweltschutzstandards für die EVA Jänschwalde dokumentiert und rechtlich festschreibt. Ich denke, damit können alle Beteiligten sehr zufrieden sein. Die konkrete Projektumsetzung kann jetzt an Fahrt aufnehmen.“

„Die nächsten Schritte, die wir in diesem Jahr vorsehen, sind die bauvorbereitenden Maßnahmen auf dem künftigen Werksgelände östlich des Jänschwalder Kraftwerksblocks F und die Eröffnung der Baustelle für die EVA Jänschwalde“, erläutert Dr. Markus Binding, ebenfalls Geschäftsführer bei der EVA Jänschwalde GmbH & Co. KG. Die Bevölkerung wolle man weiterhin regelmäßig über den Stand der Dinge bei der EVA Jänschwalde informieren, so Dr. Binding weiter. „Fragen zur Anlage können jetzt auch über die Seite www.eva-lausitz.de/dialog direkt an das Projektteam gerichtet werden. Darüber hinaus sind weitere Info-Angebote für die umliegenden Gemeinden vorgesehen, um wichtige Neuigkeiten und Hintergründe des Projekts aus erster Hand erläutern zu können.“

Kritik kommt hingegen vom Aktionsbündnis Contra Müllverbrennungsanlage. Die Aktivisten befürchten eine erhöhte Lärm- und Umweltbelastung und wollen gegen die Genehmigung rechtlich vorgehen.