Haftstrafen für Kohlegegner bestätigt
Es bleibt bei der Haftstrafe für zwei Besetzer des Kraftwerks Jänschwalde. Das Landgericht Cottbus hat die Berufung der beiden Kohlegegner verworfen. In erster Instanz waren sie zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts wurde zugelassen. L
Sympathisanten der Angeklagten störten die Verhandlung mit Zwischenrufen. Eine Frau sei auf ihrem Stuhl aus dem Saal getragen worden, so ein Gerichtssprecher. Die Beiden saßen bereits knapp drei Monate in Untersuchungshaft, weil sie sich weigerten, ihre Identität preiszugeben. Nun ist noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche offen.
Die Frau und der Mann gehören zu einer Gruppe von Kohlegegnern. Mitglieder hatten im September vergangenen Jahres das Kraftwerksgelände gestürmt, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Die Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. (dpa/ red)
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