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Haltestelle in Görlitz demoliert - Gericht stellt Verfahren ein

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Er hatte die Scheiben einer Straßenbahnhaltestelle in Görlitz mit einem Nothammer zertrümmert  und einen  Polizisten in den kleinen Finger gebissen. Das Amtsgericht Görlitz stellte das Verfahren in dieser Woche ein – gegen 160 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Therapie. Der Angeklagte war nach Ansicht des Richters in einem psychischen Ausnahmezustand. Er hatte Wodka getrunken. Den Görlitzer Verkehrsbetrieben entstand ein  Schaden von fast 5.000 Euro.