Jünger oder älter? Fall an Jugendschöffengericht Bautzen verwiesen
Ein Asylbewerber aus Mali soll in Bautzen mit Marihuana gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm über 40 Fälle vor. Knackpunkt: War er damals 20 oder 25 Jahre alt? Davon hängt ab, was für eine Strafe der Angeklagte zu erwarten hat.
Der Afrikaner behauptet, dass er am 1. Januar 2000 geboren wurde. Dagegen kommt ein ärztlicher Gutachter zum Schluss: Er ist sechs Jahre älter. Seine Verteidigerin legte Urkunden vor, ausgestellt in Mali, und eine Pass-Kopie, beglaubigt von der Botschaft von Mali in Deutschland. Sie sollen die Angaben ihres Mandanten bestätigen. Der Bautzener Amtsrichter verwies daraufhin den Fall an das Jugendschöffengericht, das in der Regel milde Strafen verhängt.
Der Angeklagte kam Ende 2015 nach Deutschland, ist geduldet und macht derzeit eine Lehre als Zerspaner. Er sei seit 2020 nicht mehr straffällig geworden, habe Deutsch gelernt und tue alles für seine Integration, sagte uns Verteidigerin Ursula Röder. Sie habe gerichtlich durchgesetzt, dass ihr Mandant eine Lehre aufnehmen durfte.
