++ EIL ++

„Kinderzimmer-Dealer“ erwartet geringere Haftstrafe

Zuletzt aktualisiert:

Den ehemaligen „Kinderzimmer-Dealer“ erwartet eine geringere Haftstrafe als ursprünglich angenommen. Medienberichten zufolge könnte er zu einer Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren verurteilt werden. Grund dafür: Das Landgericht Leipzig geht derzeit nicht mehr von einem bandenmäßigen Drogenhandel aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte Maximilian S. und seinen vier Mitangeklagten zum Prozessbeginn vorgeworfen, zwei Jahre lang eine Online-Drogenbörse betrieben zu haben. Maximilian S. hatte gestanden, die Website des Shops erstellt zu haben. Der Kopf der Gruppe sei er aber nicht gewesen. Die Verhandlungen werden in einer Woche fortgesetzt.