Kohleförderung in Jänschwalde nur noch bis Mitte Mai
Im Tagebau Jänschwalde darf nur noch bis 14. Mai Braunkohle gefördert werden. Das kündigte Grubenbetreiber Leag an und verwies dabei auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus. Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga hatten eine „drastische“ Wasserentnahme bemängelt. Sie waren mit einem Eilantrag gegen den Tagebau vorgegangen, um den Hauptbetriebsplan außer Vollzug zu setzen. Das Gericht folgte der Argumentation. Die Leag kündigte eine genaue Prüfung der Entscheidung an und will gegebenenfalls Beschwerde einlegen.
Leag-Vorstand Phillipp Nellessen warnte vor weitreichenden Folgen für die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme. Angesichts der aktuell angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen sei es sehr kritisch, die Kohleförderung in Jänschwalde zu stoppen.
Umweltschützer hatten festgestellt, dass aus dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt wird, als wasserrechtlich zulässig ist. Eine Erlaubnis für die Entnahme von so viel Wasser gebe es nicht. 2020 seien 42 Millionen Kubikmetern gestattet worden. Tatsächlich habe die Leag jedoch 114 Millionen abgepumpt - fast das Dreifache.
Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor. (dpa/red)