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Landkreis verlängert bis Ende des Monats Quarantäne-Regeln

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Der Landkreis hat seine Quarantäne-Regeln bis Ende des Monats verlängert. Die aktuelle Allgemeinverfügung wäre am Sonntag ausgelaufen. Nun gelten die Bestimmungen bis zum 30. April.

Positiv Getestete müssen sich demnach eigenständig zehn Tage absondern. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt nicht. Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich, wenn man 48 Stunden symptomfrei ist.

Auch enge Kontaktpersonen müssen sich in Quarantäne begeben, wenn sie nicht als immunisiert gelten. Wer als immunisiert gilt und die komplette Allgemeinverfügung finden sie hier