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Gesundheitsamt
Landratsamt: 5.000 Beschäftigte wegen Impfpflicht vor Meldung an Gesundheitsamt
Im Zwickauer Landratsamt geht man nach Angaben einer Sprecherin davon aus, dass etwa 5.000 Beschäftigte der Pflege- und Gesundheitsbranche im Landkreis nicht geimpft oder genesen sind. Sie müssen von ihren Arbeitgebern ab dem 16. März dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür wurde ein Internetportal freigeschaltet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impflicht.
Zwei Wochen haben die Einrichtungen Zeit für die Registrierung. Danach drohen Bußgelder. Wie lange das Gesundheitsamt für die Überprüfungen benötigen werde, sei schwer einzuschätzen, hieß es, weil es sich um Einzelfallentscheidungen handeln werde.
Ende Januar hatte Landrat Christoph Scheurer vor dem Aufwand gewarnt, den eine einrichtungsbezogene Impfpflicht mit sich bringen würde. „Wir rechnen ganz grob mit 20 bis 40 Personen mit juristischer Ausbildung, die wir dort einsetzen, und mit einem Zeitraum von minimal drei Monaten, die das dauert“, hatte Scheurer damals geäußert.