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Impfpflicht: Kreis Bautzen verhängt keine Betretungsverbote

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Im Landkreis Bautzen wurden bislang keine Betretungsverbote im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht verhängt. Darüber informierte die Kreisverwaltung. Die Versorgungssicherheit stehe immer an oberster Stelle, heißt es zur Begründung. Das Gesundheitsamt habe seit März rund 3.900 Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich angeschrieben, da sie keinen Impfnachweis vorgelegt hatten. Etwa 200 von ihnen haben sich bislang nicht zurückgemeldet. Sie müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.  

Die sächsische Regierung hatte beim Thema Impfpflicht stets geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Gesundheitseinrichtungen Vorrang genieße. Neben Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen hatte sich Sachsen unlängst dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beenden. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzten sich die zuständigen Ministerien dafür ein, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht nicht zu verlängern.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) argumentierte, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Verläufen führe als zuvor Delta. Eine Verlängerung der Impfpflicht über 2022 hinaus sei schlicht nicht zu rechtfertigen. (mit dpa)