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Landratswahl Zwickau: Einsprüche abgelehnt – Michaelis muss sich trotzdem gedulden

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Die Landratswahl im Landkreis Zwickau ist aus Sicht der Landesdirektion Sachsen gültig. Das geht aus dem abschließenden Wahlprüfbescheid der Behörde hervor, der vorige Woche erlassen wurde. Sie habe alle drei Wahlanfechtungen zurückgewiesen, teilte uns die Landesdirektion mit. Allerdings ist die Entscheidung der Kommunalaufsicht noch nicht rechtskräftig, weil dagegen geklagt werden kann. Es geht mindestens noch ein Monat ins Land, bis Carsten Michaelis sein Amt antreten kann.

In zwei Einsprüchen drehte es sich darum, dass im Wahlkreis Lichtenstein die Zahlen bei der Bürgermeisterwahl und bei der Landratswahl voneinander abwichen. Bei der Landratswahl wurden 4.323 Stimmen registriert und damit zwei mehr als bei der Bürgermeisterzahl. Ungültige Stimmen gab es bei der Landratswahl 46, bei der Bürgermeisterwahl 65. Diese Anfechtung wurde als unbegründet abgewiesen, weil keine konkreten Vorkommnisse bei der Wahl angeführt wurden, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten, so die Behörde sinngemäß. „Das Vorbringen von Vermutungen und die Andeutung von Wahlfehlern genügen nicht“, erklärte der stellvertretende Pressesprecher Jürgen Herrmann.

Die andere Anfechtung bezog sich außerdem auf das unterschiedliche Abschneiden der Kandidaten der Freien Wähler. Während sich in der Stadt deren Vertreter klar durchgesetzt hat, lag im Kreis Dorothee Obst etwa viereinhalb Prozentpunkte hinter Carsten Michaelis. Dieser Einspruch war unzulässig, „da mit ihm nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht wurde und ihm nicht mindestens zehn Wahlberechtigte beigetreten sind.“

Ein weiterer Grund, Einspruch einzulegen, war eine ungewöhnliche Situation am Wahltag: Zwei Wählern mit Briefwahlunterlagen wurde im Wahllokal die Stimmabgabe verweigert. Das sei kein Fehler der Verantwortlichen gewesen, so Jürgen Herrmann, denn: „Der Wahlvorstand im Wahllokal war nicht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen berechtigt. Zwar wäre eine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal möglich gewesen, eine entsprechende Absicht wurde jedoch durch die Einsprechenden im Wahllokal nicht geäußert.“

Den Bürgern, die diese Einsprüche eingereicht haben, werden oder wurden die Bescheide der Landesdirektion zugeschickt. Sie können dagegen rechtliche Mittel einlegen. „Gegen die Zurückweisung der Einsprüche kann innerhalb eines Monats durch die Einsprechenden Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Bis diese einmonatige Frist abgelaufen ist, sind die Bescheide der Landesdirektion noch nicht bestandskräftig“, erläuterte Jürgen Herrmann.

Sollte auf eine Klage verzichtet werden, könnte Carsten Michaelis im September als Landrat vereidigt werden. Wird die Wahl ein Fall für das Verwaltungsgericht, dann muss sich der CDU-Mann weiter gedulden. Vor der rechtskräftigen Entscheidung kann der Kreistag den Wahlsieger allerdings zum Amtsverweser bestellen. Derzeit führt die erste Beigeordnete Angelika Hölzel die Amtsgeschäfte kommissarisch.