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  • Ramona B soll ihren Mann mit einem Geländewagen überfahren haben, um so an sein Vermögen zu gelangen
  • Der ehemalige Hausmeister von Ramona B hatte ihr das Tatfahrzeug verschafft und es anschließend reparieren lassen

Lebenslange Haft im Joggermord-Prozess

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Im sogenannten Joggermord-Prozess sind die beiden Angeklagten vom Dresdner Landgericht zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach 44 Hauptverhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen aus dem Bereich der Medizin, der Unfallanalytik und der Kriminaltechnik ging das spektakuläre Verfahren am Mittwoch zu Ende. 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die damals 52 Jahre alte Ramona B. am 27.09.2024 ihren vermögenden Ehemann in Klipphausen absichtlich und gezielt beim Joggen mit einem Geländewagen überfahren hat. Das Opfer war Rechtsanwalt und ehemaliger Insolvenzverwalter. 

„Die Kammer nahm einen direkten Tötungsvorsatz und die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke an und verurteilte die Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe“, so ein Gerichtssprecher. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Als tragend für die Mordmerkmale wurde angesehen, dass die Angeklagte bei der Tat die Argund Wehrlosigkeit des Ehemannes bewusst ausnutzte und den Tod des Ehegatten herbeiführte, um an dessen Erbschaft zu gelangen.

Auch der Hausmeister muss hinter Gitter 

Den zur Tatzeit 75 Jahre alten ehemaligen Hausmeister und Gärtner der Eheleute B. verurteilte die Kammer ebenfalls wegen Mordes und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte in den Tatplan von Ramona B. weitgehend eingeweiht war und diesen billigte und auch die Mordmerkmale erkannte. Die Beschaffung des Tatfahrzeugs, dessen Transport in die Nähe des späteren bereits vor der Tat vereinbartem Reparaturtermin in die Autowerkstatt nach Dresden nahm die Kammer als wesentliche Tatbeiträge des Angeklagten T. an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.