Leipziger Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
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Im Rahmen der seit heute geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Betroffene in Leipzig über ein Meldeportal der Stadt ihre Dokumente übermitteln.
Dies können Impf- und Genesenen-Nachweise aber auch medizinische Atteste gegen eine Impfung sein. Liegen diese Nachweise nicht vor, können Arbeitgeber ebenfalls über das Portal das Gesundheitsamt informieren.
Die Meldungen müssen bis spätestens 30. März erfolgen. Den Link zum Meldeportal finden Sie hier