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Lichter aus in der Erlebniswelt Krauschwitz

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Bei der Erlebniswelt Krauschwitz gehen die Lichter aus. Der Betrieb wird ab heute vorübergehend eingestellt. Das teilte am Nachmittag Insolvenzverwalter Martin Dietrich mit. Die noch verbliebenen 15 Beschäftigten werden gekündigt. Laufende Einnahmen und Liquidität reichten nicht aus, um die Kosten abzudecken. Der Insolvenzverwalter verwies zugleich auf fehlende Zuschüsse von der Gemeinde und des Landkreises.

Seit Bekanntwerden der Insolvenz haben sich zwar mehrere Bäderbetriebe gemeldet. Keiner sehe sich aber derzeit in der Lage, die Belegschaft kurzfristig zu übernehmen und den Bade- und Saunabetrieb ohne Unterbrechung fortzuführen. Die Interessenten wollen zunächst Klarheit darüber, was sie für die Sanierung der Erlebniswelt investieren müssen und wie sich die öffentliche Hand an den Kosten beteiligen will. 

Eine vorübergehende Schließung stehe dabei dessen künftiger Revitalisierung keineswegs entgegen, so Dietrich. „ Die  Maßnahmen zur Einbindung eines neuen Betreibers  werden auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse der Investorensuche  fortgesetzt, in enger Abstimmung mit der Gemeinde Krauschwitz und dem Landkreis Görlitz.“  Alle Beteiligten hätten an der Revitalisierung der Erlebniswelt ein nachhaltiges Interesse.

Im Juli war für die Erlebniswelt Insolvenz angemeldet worden. Stark gestiegene Energie- und Gaskosten und sinkende  Besucherzahlen waren als Gründe angeführt worden. Hinzu kommt ein Investitionsstau. Nach kurzer Schließung wurde das Erlebnisbad wieder geöffnet.  Saunadorf, Wellness- und Beauty-Center sowie die Gastronomie  standen für Besucher offen.  

Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hatte ein Bekenntnis der umliegenden Kommunen zum Erlebnisbad vorgeschlagen. Es brauche aber eine touristische Gesamtbetrachtung.

In einer aktuellen Stellungnahme verweist Meyer auf die noch fehlende Haushaltsgenehmigung. Es bestehe daher keine rechtliche Grundlage für Zahlungen.Ungeachtet dessen möchten wir die Gemeinde in ihren Bemühungen ausdrücklich unterstützen. Daher wurde angeboten, im Falle einer erfolgreichen Investorensuche die von der Gemeinde zunächst aufzubringende Summe von 35.000 Euro nachträglich zu erstatten.„ Voraussetzung bleibe eine “positive Fortführungsprognose„ durch den Insolvenzverwalter.