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  • Ein Foto aus einem Prozess in Chemnitz. Damals hieß der Angeklagte noch Sven Liebich.

Liebich kommt und träumt vom Leo-Kleid

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Was wünscht sich jemand, der in einen neuen Knast kommt? Ruhe. Sicherheit. Eingewöhnungszeit.

Das gilt auch für das Chemnitzer Frauengefängnis – und es gilt auch für Marla-Svenja Liebich. Die soll morgen, am 15. Juli, nach Chemnitz kommen, hat allerdings ein paar Extra-Bitten: Einzelzimmer. Schreibmaschine. Leopardenkleid.

Erst einmal auf die Zugangsstation

Den Termin nennt Liebich selbst auf X. Offiziell bestätigt ist bisher, dass sie nach ihrer Auslieferung zunächst in die JVA Chemnitz gebracht werden soll. Dort wird die Haft an Frauen aus Sachsen und Thüringen vollzogen. Über die endgültige Unterbringung entscheidet die Anstaltsleitung.

Liebich rechnet mit „zwei bis drei Wochen auf der Zugangsstation“. Briefe könne sie „zum Glück sicher sofort“ schreiben. Telefon und Telio-Konto müssten erst neu angemeldet werden. Für ihre Post nennt sie sieben Briefmarken und rund 20 Umschläge. Unterstützer sollen Rückporto mitschicken. Davon könne man „drinnen nie genug haben“. Auch Journalisten dürften Fragen stellen.

Haferflocken und Leo-Kleid

Liebich hofft, ihren Haferflocken-Vorrat behalten zu dürfen. Sonst sei „erst mal Schmalhans Küchenmeister“. Ihr tschechisches Restguthaben von Kronen könne sie in Deutschland nicht nutzen. Über ihre Familie will sie drei Dinge beantragen: eine elektronische Schreibmaschine, eine Körperfett-Waage und „ein schickes Leo-Kleid“. Das Kleid sei für die „Rückkehr der Königin der Raubkatzen“.

Auch ein Einzelzimmer steht auf ihrer Liste. „Ich will auch dort wieder ein Einzelzimmer“, schreibt Liebich. Eine Zelle mit vielen anderen Frauen wäre für sie „die absolute Hölle“. Sie wolle lesen, schreiben und Sport treiben.

Flucht und Auslieferung

Liebich wurde 2023, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, unter anderem wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Danach floh sie nach Tschechien und wurde dort festgenommen. Das Oberlandesgericht Prag wies ihre Beschwerden gegen die Auslieferung ab.