LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Wegen fahrlässiger Tötung hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen tschechischen LKW-Fahrer erhoben. Der 55-Jährige soll Mitte September auf einem Autobahnparkplatz an der A17 in Bad Gottleuba-Berggießhübel mit seinem Sattelzug an einem anderen Laster hängengeblieben sein.
Dessen Fahrer befand sich zu diesem Zeitpunkt zwischen den Fahrzeugen. Der Mann wurde eingeklemmt und tödlich verletzt. Der Angeklagte fuhr einfach weiter, konnte jedoch aufgrund zügiger Zusammenarbeit der deutschen und tschechischen Polizei- und Justizbehörden schnell ausfindig gemacht werden.
Der bislang in Deutschland nicht vorbestrafte Beschuldigte hat den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt. Der Beschuldigte hat angegeben, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Dies konnte ihm im Ergebnis eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens nicht widerlegt werden.