Masern-Impfung - Frist für Nachweis läuft ab
Zuletzt aktualisiert:
Letzter Aufruf aus dem Gesundheitsamt in Bautzen. Am 31. Juli läuft die Frist für den Masernschutz-Nachweis ab. Die Nachweispflicht gilt für alle Beschäftigte und Betreute in Kitas, Schulen, Heimen und medizinischen Einrichtungen – ausgenommen, wer vor 1970 geboren wurde. Masern können im schlimmsten Fall tödlich verlaufen.
Durch Impflücken ist es in den vergangenen Jahren in Deutschland immer wieder zu Masernausbrüchen gekommen. Eine Impfung sorge für lebenslange Immunität, so das Gesundheitsamt Bautzen.