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Missbrauchsprozess in Görlitz - Schulleiter bestreitet Vorwürfe

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Vor dem Landgericht Görlitz hat heute der Prozess gegen einen Schulleiter aus der Nähe von Bautzen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch von zwei Schülerinnen und den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Dateien vor. In einem Fall soll er eine 13-Jährige in der Schulbibliothek aufgefordert haben, sich nackt auszuziehen. Den Ermittlungen zufolge soll er sie  so fotografiert und anschließend sich an ihr vergangen haben.  In einem anderen Fall habe er eine zwölfjährige Schülerin aufgefordert, dass sie sich auszieht und sich selbstbefriedigt. Das sollte sie filmen und das  Video ihm übergeben. Zugleich habe er sie mit pornographischen Aufnahmen von ihr erpresst, die angeblich auf dem Handy ihres Freundes gefunden wurden.

 Der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe in einer mehr als einstündigen Erklärung. Eine psychisch labile Schülerin habe das Tatszenario in der Schulbibliothek rekonstruiert. Sie habe vermutlich mit einem Wattetupfer eines Coronatests, den er kurz zuvor gemacht hatte, seine DNA an ihre Kleidung gebracht. „Die Möglichkeit bestand. Die Tür zu meinem Büro stand meist offen.“ Zuvor hatte er angeblich erfahren, dass die damals 13-jährige Schülerin sexuelle Kontakte mit einem Freund hatte. Darüber wollte er mit der Mutter des Mädchens sprechen.

Zum Vorwurf, er habe seinen Sohn mit seiner Freundin heimlich beim Sex gefilmt, sagte er, dass  die Kamera in seinem privaten Arbeitszimmer automatisch aufgezeichnet habe. Sie reagiere auf Bewegungen. Die Kamera hatte er aufgestellt, um herauszufinden – so wörtlich – „welches Haustier in sein Bett pinkelt“. Die pornografischen Aufnahmen auf anderen Laptops, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, seien nicht von ihm aufgerufen worden.  Die Geräte seien Eigentum der Schule. Er habe sie zu sich nach Hause mitgenommen, um  sie für den Online-Unterricht vorzubereiten.

 Der Prozess begann mit zwei Pannen. Zunächst erschien ein Schöffe nicht rechtzeitig. Er war für den zweiten Verhandlungstag geladen worden. Nach der Erklärung des Angeklagten stellte das Gericht fest, dass der Schöffe noch vereidigt werden muss. So ging der Prozess nach knapp zwei Stunden wieder von vorne los. Am Nachmittag soll eine der beiden Schülerin gehört werden – voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nächster Verhandlungstermin ist am 6. April