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Symbolbild
Fischdieb aus Niesky zu Geldstrafe verurteilt
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Er kam nicht zu seinem Prozess, er war vielleicht wieder angeln. Das Amtsgericht Weißwasser hat einen mutmaßlichen Fischdieb in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Der Nieskyer hatte laut Staatsanwaltschaft zwei Karpfen und zwei Plötzen aus einer Kiesgrube geangelt – ohne Angelschein. Der 21-Jährige kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Einspruch einlegen.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch, Paragraph 293: „Wer eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.