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Zum Mitternachtsverkauf im Dresdner Industriegelände musste man sich anstellen
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Geduld war gefragt ...
Nach zwei Jahren Pause: Start für Feuerwerksverkauf
Am 29. Dezember startet auch bei uns in Sachsen der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Kleinere Knaller dürfen ab 12 Jahren erworben werden. Feuerwerk der Kategorie F2 geht dagegen erst ab 18 Jahren über den Ladentisch. Diese Böller und Raketen dürfen auch nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.
Sicherheitshinweise vom Bundesamt
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die FAQ für ein sicheres Silvester hier zusammengestellt.
- Unbedingt ist der Mindestabstand beim Abbrennen zu beachten. So ist bei Feuerwerksbatterien und Silvesterraketen häufig ein Mindestsicherheitsabstand von 8 Metern vorgeschrieben.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Vor „Marke Eigenbau“ wird gewarnt
Eindringlich wird vor selbstgebauten Feuerwerkskörpern gewarnt. Die Produkte enthalten explosionsgefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßem Umgang zu schweren Verletzungen führen können.
Krankenhäuser stocken Personal auf
Viele Krankenhäuser in Sachsen stocken unterdessen ihr Personal in der Silvesternacht vorsorglich auf. Die Mediziner befürchten einen Nachholeffekt nach zwei Pandemie-Jahren ohne Feuerwerk. Durch Brandverletzungen beim unsachgemäßen Abbrennen der Pyrotechnik könnte es dann zu einer Überlastung der Notaufnahmen kommen.