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Neue Baumschutzsatzung für Görlitz

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Der Görlitzer Stadtrat hat eine neue Baumschutzsatzung beschlossen. Sie hat Auswirkungen auch auf Gartenbesitzer. So werden nun Obstbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern als geschützt eingestuft. Bei Nadelgehölzen sind es 125 Zentimeter und 20 Zentimeter bei Alleebäumen und Baumreihen.  Gemessen wird in ein Meter Höhe. 

Die Bestimmungen gelten nicht für abgestorbene Gehölze. Ausnahmen werden gemacht, wenn ein Gehölz eine Gefahr für die öffentliche oder private Sicherheit darstellt oder die Nutzung von Gebäuden unzumutbar beeinträchtigt. Anträge werden innerhalb von sechs Wochen entschieden.