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Der Stollen könnte aufgrund der neuen Abgabe teurer werden
Neue Bürokratie-Abgabe für Stollen: Bäcker laufen Sturm
Das Bundesumweltamt will den Bäckern an den Kragen: Per Allgemeinverfügung sollen sie künftig eine Abgabe zahlen, wenn ihr Weihnachtsstollen in Folie verpackt ist.
Begründet wird das mit dem sogenannten Einwegkunststofffondsgesetz, das die Behörden jetzt auch für Stollen bis 750 Gramm anwenden wollen.
Sachsens Bäckerinnung „Saxonia“ reagiert empört und spricht von einer absurden Regelung. „Das bringt das Fass der Bürokratie endgültig zum Überlaufen“, so Landesobermeister Stefan Richter.
Behörde ignoriert Rat der Experten
Am 6. August 2025 erließ das Umweltamt eine Allgemeinverfügung, nach der die Folienverpackung eines bis zu 750-Gramm-Stollens als abgabepflichtige Einwegkunststoffverpackung gilt. Betroffene Betriebe müssen sich beim UBA registrieren, Meldungen abgeben und Abgaben zahlen. Die Einwegkunststoffkommission hatte im Juni 2024 ausdrücklich empfohlen, diese Stollenverpackungen nicht unter das Gesetz zu fassen, da die Portionsgröße nicht zum Sofortverzehr geeignet sei – doch das Umweltbundesamt hat sich einfach darüber weggesetzt.
„Ein Stollen ist ein handwerklich hergestelltes, saisonales Genusserlebnis und auch in kleineren Portionen kein To-Go-Produkt“, betont Stefan Richter, Dorfbäckermeister aus Kubschütz, der als Landesobermeister der Innung zwölf Innungen mit 436 Betrieben vertritt. „Diese Auslegung ist praxisfern, belastet unsere Handwerksbetriebe und schadet einem weltbekannten Kulturgut, indem es vom symbolträchtigen Präsent und Mittelpunkt der Kaffeetafel zu einem schnellen Snack ‚to go‘ abgewertet wird.“
Wir haben bei Landesobermeister Stefan Richter nachgefragt: