Neue Stadtordnung: E-Roller-Verbot in Parkanlagen in Cottbus
Straßenmusiker in Cottbuser sollen nicht mehr als eine halbe Stunde an einem Standort spielen dürfen. Verstärker müssen aus bleiben, es sei denn, die Musiker haben eine Genehmigung. Das sieht die überarbeitete Stadtordnung vor. Die Stadtverordneten werden darüber Ende dieses Monats entscheiden.
E-Roller-Fahrern soll verboten werden, durch Parkanlagen zu rauschen. Wer eine wilde Katze füttert, muss nicht mehr damit rechnen, belangt zu werden. Angesichts der 42 Katzenfutterstellen in Cottbus soll das Füttern grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit mehr sein. Und noch eine Lockerung: Brachflächen sollen nicht mehr zwingend gemäht werden müssen. „Wir wollen uns damit den sich verändernden umweltschutzbezogenen Zielstellungen an“, so Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit.